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Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht zu Informationszwecken. Der Vertragsumfang richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht zur Begründung eines Anspruches herangezogen werden kann.
Stand 01.01.2018
VitAssec
Marktüblich
Kalkulationsgrundlage
Anzahl der Sprechzimmer und Anzahl der Inhaber
Für Haftpflicht: Anzahl der Ärzte;
Für Sach-/BU-Versicherung: Ermittlung der Versicherungssumme
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Täglich, ohne Angabe von Gründen. Taggenaue Rückvergütung
Ein bis drei Monate zum Vertrags-ablauf - oft mehrjährige Laufzeiten
Schadensregulierungsdauer dokumentiert
Maximal 14 Tage
Keine Festlegung
Versehensklausel bei Schadenmeldungen
Verspätete Abgabe beeinträchtigt den Versicherungsschutz NICHT
Nicht vereinbart
Bedingungsverbesserungen
Die aktuellen Bedingungen gelten immer für alle Verträge
Nicht vereinbart
VitAssec
Marktüblich
Versicherte Gefahren
Allgefahrendeckung inkl. Beschädigung
Klassisch versicherte Gefahren
Höchstentschädigung
€ 1.000.000 Bei Erweiterung der Elektronik auf
Medizintechnik€ 1.250.000 je Versicherungsfall Elementarschäden ebenfalls
obengenannte Versicherungssummen ohne Sturmflut.
Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur unabhängig vom Zeitwert innerhalb von drei Jahren nach dem Schadentag
Vereinbarte Versicherungssumme bei evtl. Abzug wegen Unterversicherung
Totalschaden: Wenn Zeitwert weniger als 40% vom Neuwert = Zeitwert, existenziell gefährlich Reparaturen: Werteerhöhungen werden immer gekürzt, Wertminderungen nicht ausgeglichen. Restwerte werden zusätzlich abgezogen
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, soweit nicht im Teil I Ziffer 12.4 (Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Schadenverhütung) geregelt
Verursacht durch den Versicherungsnehmer: bis € 250.000 keine Quotelung, darüber hinaus max. 20 % Abzug; Verursacht durch Andere: bis zur Versicherungssumme
Quotelung nach Grad des Verschuldens
Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Verursacht durch den Versicherungsnehmer: bei grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzungen, die nicht individuell vereinbarte oder geforderte Sicherungen betreffen, für Schäden bis € 250.000 voller Versicherungsschutz, darüber hinaus Quotelung, jedoch maximal 20 % Abzug; Verursacht durch Andere: bis zur Versicherungssumme
Kein erweiterter Versicherungsschutz
Glas und Werbeanlagen
Ohne Begrenzung der qm mitversichert
Meistens auf 6 qm je Einzelscheibe begrenzt
Datenträgerversicherung
Mitversichert bis € 50.000
Gegen Beitragszuschlag
Unterversicherungsverzicht
Ohne Einschränkung bis max. € 1.000.000 / 1.250.000, sofen die korrekte Anzahl der Behandlungsstühle angegeben
Vereinbarte Versicherungssumme anhand der Neuwertermittlung; teilweise Unterversicherungs-verzicht bei Schäden bis maximal 10 % der Versicherungssumme
VitAssec
Marktüblich
Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden
€ 5.000.000 pauschal
€ 2.500.000
Haftpflicht aus Nutzung von Internet-Technologien weltweit
€ 2.000.000. Bei Verletzung von Persönlichkeits-/Namensrechten € 600.000
Nicht versichert
Teilgemeinschaftspraxis
Mitversichert ist die Beteiligung des Inhabers an einer überörtlichen Ausübungsgemeinschaft
In Regel nur als Sondervereinbarung
Verteidigungskosten bei Strafprozessen
Mitversichert, sogenannter passiver Strafrechtsschutz
Nicht versichert
Durch Vorsatz herbeigeführte Haftpflichtschäden
Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz bei Nichtwissen über vorsätzliche Handlungen / Unterlassungen seiner Mitarbeiter
Nicht versichert